Aktuelle Förderungen

Die Angaben sind alle ohne Gewähr, nur beispielhaft und unsortiert. Schaut auf der jeweiligen Website der Fördergeber nach, um die Programmbedingungen und Förderrichtlinien einzusehen.

BEG - Bundesförderung effizienter Gebäude

Ab 2024 neue Förderbedingungen!

Infografik: Auszug aus Videovortrag hier kostenlos.

BAfA- bzw. KfW-Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude

  • Grundförderung von Heizungen mit Erneuerbaren Energien  von 30%
  • zusätzlich bei Heizungstausch Klimageschwindigkeitsbonus bis zu 20%
  • zusätzlich 30%Förderung bei Heizungstausch für einkommensschwachen Haushalten
  • Effizienzbonus bei schadstoffarmen Biomasseheizungen und besonders effizienten Wärmepumpen
  • Einsatz von Lüftungsanlagen
  • Anschluss und Errichtung von Wärmenetzen auf Basis regenerativer Energien
  • Förderung der Dämmung der Gebäudehülle bis zu 50%
  • Förderung auch auf Materialkosten bei Eigenleistung

Links zur mehr Informationen:

Liste der Energie-Effizienz-Experten: 

Förderrichtlinie:               

 

Infos/FAQs zum BEG-Förderprogramm:    


EEG-Einspeisevergütung für PV-Anlagen

 EEG-Einspeisevergütung beträgt 8,2 ct/kWh für PV-Anlagen unter 10 kWp seit 30.07.2022   für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.

 

EEG 2023:

Mit der EEG-Novelle vom 28.07.2022 will die Bundesregierung den Ausbau Erneuerbarer Energien ab dem 01. Januar 2023 stärker fördern: (Einige Regelungen sollen rückwirkend zum Beschluss der Novelle gelten, jedoch tritt dies nur nach der Freigabe durch die Europäische Kommission in Kraft - der Termin zur Freigabe ist bisher ungewiss)   

  • Aussetzung der Absenkung der EEG-Einspeisevergütung für 2 Jahre und anschließend ab 2024 nur noch halbjährliche Absenkung
  • Erhöhung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf Gebäuden (13,4 ct/kWh für Volleinspeisung und 8,2 ct/kWh für PV-Anlagen bis 10 kWp bei Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung)
  • Förderung von sog. Freiflächen und sog. Agro-PV
  • Abschaffung der 70%-Begrenzung der Einspeiseleistung
  • dauerhafte Abschaffung der EEG-Umlage und deren Aufschlag auf den Eigenverbrauch
  • Entfall der Umsatzsteuer auf Anschaffungen für PV-Anlagen bis 30 kWp

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Erlöse aus Treibhausgasemissionshandel

  • über 250 Euro pro Jahr durch den Verkauf der CO2-Einsparung von elektrisch betriebenen Autos
  • nur für batteriegetriebene Elektrofahrzeuge (BEV)
  • Vermittlung über einen Vermarkter sinnvoll
  • für private und gewerbliche E-Auto-Besitzer
  • unabhängig vom gewählten Stromversorger, kein Ökostrom notwendig
  • mehr Infos zum Verkauf der THG-Quote hier