Wie geht es weiter mit Ölheizungen?

Ab dem 01.01.2024 wird der Einbau von neuen Erdgas- und Ölheizungen grundsätzlich nur noch gestattet, wenn sie als Hybrid-Anlage mit Erneuerbaren Energien anteilig gekoppelt werden. Das Gesetz dazu ist zwar noch nicht beschlossen, allerdings hat dass Beratungsgremium erste Eckpunkte für den Gesetzesentwurf Ende Februar veröffentlicht. Der Mindestanteil an regenerativen Energien soll demnach 65% betragen. Es wird nur noch wenige Ausnahmen geben, die den Einbau einer reinen mit fossilen Brennstoffen betrieben  Heizung in Bestandsgebäuden weiterhin rechtfertigen:

  • die Nutzung Erneuerbarer Energien ist aus technischen Gründen nicht möglich oder
  • die Errichtung zur einer Anlage zur Nutzung Erneuerbarer Energien führt zu einer unbilligen Härte

Bestehende Erdgas- und Ölheizungen können aktuell weiterhin betrieben werden. Sie unterliegen nur einer Austauschpflicht nach 30 Jahren Betriebszeit, wenn es sich um einen Festwertkessel handelt. Moderne Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2026  insofern geändert, dass die maximale Betriebszeiten von Heizungen mit fossil betrieben Brennstoffen sukzessiv auf 20 Jahre reduziert wird. Die Ausnahmeregelung für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen in selbst genutzten Wohneinheiten wird dann nicht weiter gelten.

 

Grundlage hierfür ist §72 (4) GEG (Gebäudeenergiegesetz). Die o.g. Bedingungen sind aktuell noch nicht beschlossen. Allerdings werden diese Anforderungen mit dem Gebäudeenergiegesetz ab 1. Januar 2024 sehr wahrscheinlich so in Kraft treten.

 

Beispiele für Hybrid-Lösungen:

  • Ölheizung kombiniert mit Solarthermie
  • Ölheizung kombiniert mit Festbrennstoffkamin (Holz oder Pellets)
  • Ölheizung und Nutzung von Überschussstrom aus einer PV-Anlage

Eine Hybridanlage muss voraussichtlich mindestens 30% der Heizlast des Gebäudes aus erneuerbaren Energien bereitstellen können. In der Praxis ist die Heizlast die Feuerungsleistung des Kessels. Bei der natürlichen Sonneneinstrahlung in Deutschland von 500 Watt pro Quadratmeter und einer Kollektorgröße von 10 Quadratmeter liegt die thermische Leistung der Anlage für Erneuerbare Energie bei ca. 5 kW. Dies entspricht einer zulässigen Feuerungsleistung des Kessels von 15 kW.

Aktuell berät ein politisches Gremium aus Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums und des Ministeriums für Bauwesen über die Maßnahmen, welche zur Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes ab 2024 möglich werden. Geplant ist ein Maßnahmenkatalog mit verschiedenen Erfüllungsoptionen. Wird eine Maßnahme aus dem Katalog gewählt und nach deren Bedingungen umgesetzt, gelten die gesetzlichen Anforderungen ohne weiteren Nachweis als erfüllt. Dies soll aufwendige Nachweisverfahren erübrigen und eine gewisse Flexibilität bieten. Wenn die Förderungen für den Austausch der Heizungsanlage nach Bundesförderungsgesetz für effiziente Gebäude (BEG, Bafa) in Anspruch genommen wird, werden jedoch die erforderlichen Nachweise wie Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich notwendig.


Ölheizung und die Alternativen im Preisvergleich

In die Betrachtung von verschiedenen Heizsystemen mit unterschiedlichen Wärmeträgern ist die Wirtschaftlichkeit ein wichtiger Aspekt. Dabei sind Installation und Instandhaltungskosten, sowie die Kosten für Brennstoff bzw. Antriebsenergie zu berücksichtigen. In der folgenden Tabelle sind die aktuellen Kosten für Wärme als Endenergie (Stand Mai 2022) mit aus den am häufigsten angewendeten Heizsystemen dargestellt. Die Endenergie ist jene, welche am Zähler gemessen und bezahlt wird. Die Einzelpreise sind von Internetseiten lokaler Anbieter aus Schleswig-Holstein bei der Bestellung bzw. Tarifwechsel im Mai 2022. Die Preise können zeitlich und regional etwas unterschiedlich sein, zeigen jedoch mit ausreichender Genauigkeit die Unterschiede bei den Heizsystemen. Die Wirkungsgrade der Heizvarianten sind bedingt durch ihre Systeme unterschiedlich und empirisch angenommen. Bei den Feuerungsverlusten sind über den Abgasverlust hinaus alle weiteren Wärmeverluste von Feuerungsanlagen angenommen worden, was auch realistischer für die wirtschaftlich Betrachtung ist. Bei älteren Heizkesseln, liegt die Gesamtwirkungsgrad wahrscheinlich noch niedriger. Dies erhöht den Preis für Wärme-Endenergie was hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zusätzlich beachtet werden muss. Heizungsanlagen mit Brennwerttechnik wurden mit höheren Wirkungsgranden versehen. Die SCOP-Werte (Saisonial Coefficient of Power bzw. Jahresnutzungsgrad) für die Wärmepumpen wurden mit den Mindestwerten für förderfähige Anlagen nach BEG angenommen. Es handelt sich hierbei nur um die Wärmekosten - nicht aber um Gestehungskosten, welche die Investitionen berücksichtigen.


  Preise Stand Mai 2022


  Preise Stand April 2023


Vergleicht man nun die Preise für eine Kilowattstunde Endenergie Wärme aus einem NT-Heizölkessel mir den anderen Heizungsvarianten, so lässt sich folgendes feststellen:

  • Ein Umstieg von Heizöl auf Gas-Brennwert hat kaum einen finanziellen Vorteil. Wird das Heizöl zu einem im Jahresverlauf günstigem Zeitpunkt eingekauft, besteht kein signifikanter Preisunterschied zu einer Erdgasheizung. 
  • Die Wärmepumpe mit Erdsonde erzeugt die Wärme im Jahresverlauf deutlich günstiger als eine Luft-Wärmepumpe. Während der Luft-Wärmepumpe lediglich die jahreszeitlich bedingt ändernden Außentemperaturen zur Wärmeerzeugung zur Verfügung stehen, entziehen die Erdsonden kontinuierlich Wärme aus dem Boden auf gleichbleibend hohem Temperaturniveau. Hierin besteht der Effizienzvorteil.
  • Wird die Luft-Wärmepumpe mit einer PV-Anlage kombiniert und ein Deckungsgrad von 30% an Solarstrom (dies ist in der Praxis möglich) angenommen, so stellt sich der annähernd gleiche Wärmepreis ein, wie bei einer Erdwärmepumpe.
  • Festbrennstoffkessel, wie Holzpelletkessel sind beim Vergleich des Wärmepreises die günstigste Variante für die Beheizung. Allerdings sind für den Preisvorteil, welcher sich nochmal um ca. einen Cent von den Wärmepumpen absetzt, ein paar Unannehmlichkeiten zu beachten. Es muss Platz für die Brennstofflagerung, Geräusche bei der Raumaustragung, Logistik für die Brennstofflieferung, regelmäßige Reinigung und Wartung des Kessels sowie Aufstellmöglichkeiten für einen Pufferspeicher berücksichtigt werden. Zudem muss man der Warmwasserbereitung im Sommer planerisch vorab etwas mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen, da Festbrennstoffkessel bei häufiger Taktung ineffizient arbeiten und relativ viel Schadstoff im Abgas ausstoßen. 

Aus den Preisen der Wärmeerzeugung zeigt sich, dass die Nutzung von Regenerativen Heizungsanlagen deutlich günstiger ist, als der Betrieb von mit fossilen Brennstoffen betrieben Kesselanlagen.

Bei der Luft-Wärmepumpe mit PV-Anlage stehen noch 70% des Solarstroms zum wirtschaftlichen Eigenverbrauch zur Verfügung. Die Anschaffungskosten einer PV-Anlagen sind ungefähr gleich mit den Kosten für die Herstellung von Erdsonden.

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Was darf eine neue Heizung kosten?

Allerdings sind die Heizungsanlagen mit Nutzung von erneuerbaren Energien in der Anschaffung und Installation sehr teuer. Aber wie teuer darf die neue Heizungsanlage sein, damit sie mindestens genauso wirtschaftlich ist, wie eine einfacher Ersatz des bestehenden Heizölkessels? Und ist die Umrüstung auf eine regenerative Heizungsanlage neben der CO2-Ersparung insgesamt auch günstiger unter dem Strich? Das kann nun jeder selbst individuell für seine Anlage berechnen. Im Folgenden ist ein Beispiel erläutert, das aufzeigt, wie teuer eine Neuanschaffung sein darf, damit die Einsparungen bei der Wärmeerzeugung die Mehrkosten für die Anschaffung bzw. Installation abfangen. (Kapitaldienste und Zinsveränderungen sind dabei nicht berücksichtigt.)

 

Dabei wird die Differenz zwischen den Wärmekosten des bestehenden und des neuen Heizsystems ermittelt und mit dem Jahresverbrauch multipliziert. Man erhält damit die Einsparung pro Jahr bei gleichbleibenden Kosten für die Wärme. Bei einer Betriebszeit von 30 Jahren ergibt sich die Einsparung über die gesamte Laufzeit der Anlage. Nun kann die Einsparung noch mit  0,55 dividiert werden, da für die Errichtung von Erneuerbaren Heizsystemen beim Wechsel vom Heizöl eine Förderung von 45% zu bekommen ist. Beim Wechsel vom Erdgas ist die Förderquote 35%. In dem Fall muss die Einsparung mit  0,65 dividiert werden. Man erhält damit die Kosten für die Anschaffung, bei welcher der Heizungstausch auf Erneuerbare Energien kostenneutral ist. Liegt das Angebot vom Heizungsinstallateur darunter, ist dies eine Einsparung. 

Die Ermittlung des Jahresverbrauches bei Heizölkesseln ist in vielen Fällen kompliziert, da es weder wie bei Gasheizungen Zähler für das Heizöl gibt, noch Jahresabrechnung zur Verfügung stehen. Viele Heizkesselsteuerung haben jedoch einen Betriebsstundenzähler für den Brenner. Bei einstufig betriebenen Brenner kann man die über den Heizöl-Durchsatz der eingebauten Düse den Jahresverbrauch ermitteln. Sind die Betriebsstunden für ein Jahr bekannt, so kann der Jahresverbrauch in Litern Heizöl ermittelt werden, indem die Jahresbetriebsstunden mit dem Heizöldurchsatz und der Dichte von Heizöl multipliziert wird. Durch die weitere Multiplikation des Brennwertes von Heizöl erhält man den Jahresverbrauch in Kilowattstunden.

Sind die Betriebsstunden für eine Jahr nicht bekannt, kann überschlägig die Gesamt-Betriebsstundendauer des Brenners durch die Anzahl der Betriebsjahre geteilt werden. Dies ist nicht so genau, wenn insbesondere energetische Sanierungen zwischenzeitlich stattgefunden haben. Für eine erste Wirtschaftlichkeitsbetrachtung reicht die Angabe jedoch aus.

Der Heizöl-Durchsatz der Düse sollte im Datenblatt des Brenners zu ermitteln sein. In der folgende Liste sind die Durchsatzmengen von häufig verwendeten Heizöl-Düsen abhängig von Brennergrößen zu entnehmen.


Eine Alternative mit bis zu 20% BAfA-Förderung trotz Eigenbau!

Soll eine Ölheizung gegen eine Heizung mit erneuerbaren Energien ersetzt werden, so ist neben einer Wärmepumpe oft ein Festbrennstoffkessel die besseren Wahl. Insbesondere, wenn höhere Vorlauftemperaturen im Gebäude zur ausreichenden Beheizung notwendig sind, wie es in Altbauten oft der Fall ist. Außerdem kann das vorherige Öltanklager zum Festbrennstofflager umgebaut werden. Festbrennstoffkessel sind meisten Holzpelletskessel. Es gibt aber auch Scheitholzkessel, Scheitholzvergaseröfen, und Hackholzschnitzel-Kessel. Holzpelletskessel haben sich als regeneratives Heizsystem vielfach bewährt. Die anfänglichen Schwierigkeiten bei der Markteinführung der Holzpellets-Technologie gehören zur Vergangenheit. Es gibt inzwischen viele verschiedene Lösung zur Pelletlagerung und zum Transport der Pellets zum Kessel und in den Brennraum. Moderne Kesselregelung mit Lambda-Sonde reagieren auf die natürlichen Schwankungen der Brennstoffqualität und stehen mit fossilen Brennstoff betrieben Heizkesseln hinsichtlich der Schadstoffe im Abgas nicht nach. Einige Hersteller bieten sogar Pelletkessel mit Brennwertwärmetauscher, sodass der Brennwert der Heizstoffes optimal ausgenutzt wird.

Der Hersteller von Holzpelletkesseln Solarvent Energietechnik GmbH besitzt eine Sondergenehmigen, mit der jeder den freigegeben Pelletkessel mit Eigenleistung selbst einbauen kann und trotzdem die BEG-Förderung für den Heizungstausch bekommt. Informiere dich hier genauer:

 

Selbsteinbau - SOLARvent Energietechnik GmbH

 

Der Hersteller bietet ein Webinar-Kurz zum mit allen Informationen zum Einbau des neuen Kessel. Die Kosten für das Webinar werden beim Kauf einer Heizung teilweise erstattet. Zudem gibt es einen Support bei Fragen und Problemen bei der Installation. Natürlich sollten einige Grundkenntnisse, sowie ein wenig handwerkliches Geschick und Mut zum Selbstbau der Heizung vorhanden sein.